Der handelsrechtliche Jahresabschluß hat seinen Adressaten entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Die hierfür erforderlichen Informationsvorschriften - die Gewinnerläuterungsprinzipien - sind Gegenstand dieser bilanzrechtlichen Untersuchung. Das System der Informationsgrundsätze wird vom True and Fair View-Gebot regiert. Hiernach ist adressaten- und entscheidungsorientiert sowie verläßlich zu informieren. Die Informationsinhalte resultieren aus den Einzelvorschriften: Die Rechnungslegungsmethoden sind eingehend zu erläutern. Die erfolgsspaltungsorientiert aufgebaute GVR wird ergänzt von den Erläuterungen zu den periodenfremden und außerordentlichen Erfolgsbestandteilen. Zusätzliche Angaben nach 264 HGB sind nur in Ausnahmefällen erforderlich.
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