Das Problem der verfassungsgerichtlichen Luterung der demokratisch unmittelbar legitimierten Ergebnisse des politischen Prozesses ist durch dogmatische oder rein funktionelle Betrachtungen nicht zu lsen. Daher stellt der Autor den Zusammenhang mit dem Brgerbild im modernen Verfassungsstaat her.Zu diesem Zweck wird zunchst abseits gngiger Analysemuster eine verfassungstheoretische Matrix zwischen den Polen Populismus und Progressivismus vorgestellt. Der deutsche Verfassungsdiskurs, der Recht berwiegend als objektiv und vorfindbar begreift, weist bereits die progressivistische Richtung. Eine Mischung liberalen und pluralistischen Gedankenguts mit utilitaristischen Untertnen lt den Staat darber hinaus als integrativ und tugendhaft gegenber den zentrifugalen gesellschaftlichen Krften erscheinen, wodurch dem Verfassungsgericht eine prominente Rolle in der protektiven, juridischen Demokratie des progressivistischen Gemeinwesens angetragen wird. Dies reflektiert sich in den herrschenden Theorien von Verfassungsgerichtsbarkeit.Demgegenber deutet ein zunchst abstrakt erarbeitetes, dann anhand des Grundgesetzes besttigtes Modell brgerlicher (politischer) Identitt auf die Notwendigkeit gesellschaftlichen erfahrungsgesttzten Lernens hin, das nach institutionellen Ermglichungsbedingungen und einem Ausgleich von Progressivismus und Populismus verlangt. Der Verfassungsgerichtsbarkeit kommt in diesem Rahmen die Aufgabe zu, unakzeptable Prferenzen abzuweisen, worin gerade ihre politikermglichende Funktion liegt.
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